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AGB

Bedingungen für die Zusammenarbeit bei Websites, Software, KI, Automatisierung und digitalem Marketing.

Stand: 8. September 2026

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  1. 1. Anbieter und Geltungsbereich
  2. 2. Anfrage und Vertragsschluss
  3. 3. Leistungsumfang und Projektphasen
  4. 4. Zusammenarbeit und Mitwirkung
  5. 5. Änderungswünsche
  6. 6. Vergütung und externe Kosten
  7. 7. Übergabe, Abnahme und Mängel
  8. 8. Nutzungsrechte und Projektdateien
  9. 9. Drittanbieter, KI und Automatisierung
  10. 10. Vertraulichkeit und Datenschutz
  11. 11. Laufzeit, Betreuung und Vertragsende
  12. 12. Haftung
  13. 13. Schlussbestimmungen

1. Anbieter und Geltungsbereich

Vertragspartner ist Kürsat Ünal, handelnd unter UNANI Technology, Sonneberger Str. 18, 28329 Bremen, Deutschland; E-Mail: info@unanitechnology.com; Telefon: 0176 70074880.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, wenn ihre Geltung bei Vertragsschluss vereinbart wird. Für Verträge zu überwiegend privaten Zwecken gelten diese AGB nicht. Die Bezeichnung als Gründerin oder Gründer allein begründet keine Unternehmereigenschaft.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung. Eine spätere Änderung auf dieser Website ändert bestehende Verträge nicht automatisch.

2. Anfrage und Vertragsschluss

Die Website dient der Information. Kontaktformular, E-Mail, Telefon und WhatsApp ermöglichen eine unverbindliche Anfrage. Das Absenden einer Anfrage und eine automatische Eingangsbestätigung begründen keinen kostenpflichtigen Auftrag.

Vor einer Beauftragung stimmen wir Leistungsumfang, Preisgrundlage, Fremdkosten und wesentliche Rahmenbedingungen ab. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines hinreichend bestimmten Angebots zustande, beispielsweise per E-Mail. Soweit das Angebot eine Annahmefrist enthält, gilt diese Frist.

Diese AGB werden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und bei ihrer Einbeziehung mit dem Angebot übermittelt oder zum Speichern zugänglich gemacht. Vertragssprache ist Deutsch, sofern nichts anderes vereinbart wird. Bitte bewahren Sie Angebot, Annahme und vereinbarte Anlagen auf; ein Kundenkonto mit dauerhaftem Vertragsabruf besteht auf dieser Website nicht.

3. Leistungsumfang und Projektphasen

Art und Umfang ergeben sich aus dem Angebot und den vereinbarten Anlagen. Dazu können Analyse und Beratung, Websites und Shops, Software, Schnittstellen, KI-Chatbots, Automatisierung, Datenaufbereitung, Content, Kampagnen und laufende Betreuung gehören.

Ein Pilot umfasst nur den vereinbarten Erprobungsumfang. Umsetzung, produktive Einführung und Betreuung werden gesondert vereinbart, sofern sie nicht ausdrücklich enthalten sind. Ein konkretes Arbeitsergebnis schulden wir, soweit es als Werkleistung vereinbart ist; bei vereinbarten Dienstleistungen schulden wir die fachgerechte Tätigkeit.

Verbindliche Termine, Abnahmekriterien, Dokumentation, Quellcodeübergabe, Hosting, Wartung, Sicherungen, Reaktionszeiten und Schulungen werden im Angebot festgelegt, soweit sie Bestandteil des Auftrags sind. Ein bestimmter Umsatz, eine Suchmaschinenposition oder eine Anzahl an Anfragen wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich als verbindliche Leistung vereinbart wurde.

4. Zusammenarbeit und Mitwirkung

Der Auftraggeber stellt vereinbarte Informationen, Materialien, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung und benennt eine Ansprechperson. Zugänge sollen auf den erforderlichen Umfang beschränkt und über einen abgestimmten sicheren Weg bereitgestellt werden.

Bei bereitgestellten Bildern, Texten, Marken und Daten klärt der Auftraggeber die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte und Befugnisse. Wir weisen auf erkennbare Hindernisse hin. Die gesetzlichen Verantwortlichkeiten beider Parteien bleiben bestehen.

Verzögert sich das Projekt durch ausstehende Mitwirkung, informieren wir über die Auswirkungen und stimmen den weiteren Ablauf ab. Zusatzleistungen oder Mehrkosten werden vor ihrer Ausführung vereinbart; gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

5. Änderungswünsche

Wünsche außerhalb des vereinbarten Umfangs werden auf Aufwand, Kosten und Zeitplanung geprüft. Eine Änderung wird erst nach Vereinbarung umgesetzt, zweckmäßig dokumentiert per E-Mail. Bis dahin bleibt der bisher vereinbarte Umfang maßgeblich. Gesetzlich geschuldete Mängelbeseitigung ist keine kostenpflichtige Zusatzleistung.

6. Vergütung und externe Kosten

Es gelten die vereinbarten Preise und Abrechnungsgrundlagen. Abschläge, Meilensteinzahlungen, Stundenbudgets und Zahlungsziele werden im Angebot festgelegt. Fehlt eine besondere Vereinbarung, richten sich Fälligkeit und Zahlungsverzug nach den gesetzlichen Vorschriften.

Unani Technology nimmt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch. Umsatzsteuer wird derzeit nicht berechnet und nicht ausgewiesen. Das Angebot nennt den zu zahlenden Betrag und gegebenenfalls abweichende steuerliche Umstände.

Kosten für Domains, Hosting, Softwarelizenzen, API-Nutzung, Plattformabonnements und Werbebudgets werden im Angebot als enthalten oder zusätzlich zu tragen ausgewiesen. Kostenpflichtige Fremdleistungen werden nur im vereinbarten Umfang beauftragt. Direktverträge des Auftraggebers mit Drittanbietern werden von diesen gesondert abgerechnet.

7. Übergabe, Abnahme und Mängel

Bei Werkleistungen stellen wir das vereinbarte Ergebnis zur Prüfung und Abnahme bereit. Die Abnahme und ihre Voraussetzungen richten sich nach dem Vertrag und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 640 BGB. Diese AGB begründen keine zusätzliche Abnahmefiktion.

Mängel sollen möglichst nachvollziehbar mitgeteilt werden, beispielsweise mit betroffener Funktion und Fehlerbeschreibung. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen. Eine gestalterische Freigabe oder Veröffentlichung beseitigt bestehende gesetzliche Mängelrechte nicht.

8. Nutzungsrechte und Projektdateien

Die Nutzungsrechte richten sich nach dem Angebot. Soweit dort nichts anderes bestimmt ist, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der auf das jeweilige Arbeitsergebnis entfallenden Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht im Umfang des vereinbarten Vertragszwecks. Zwingende gesetzliche Nutzungsbefugnisse bleiben unberührt.

Ausschließliche Rechte, bearbeitbare Quelldateien, Quellcode und weitergehende Bearbeitungs- oder Weitergaberechte werden im Angebot geregelt. Rechte an vorhandenen Werkzeugen und Komponenten Dritter verbleiben bei den jeweiligen Berechtigten. Geltende Open-Source- und Drittanbieter-Lizenzen werden für das Projekt kenntlich gemacht und sind zu beachten.

Eine Nutzung von Name, Logo oder nicht öffentlichen Projektergebnissen des Auftraggebers als Referenz erfolgt nur nach gesonderter Freigabe. Diese AGB enthalten keine allgemeine Werbeeinwilligung.

9. Drittanbieter, KI und Automatisierung

Bei Plattformen und Schnittstellen Dritter stimmen wir Konten, Berechtigungen und laufende Kosten ab. Änderungen oder Einschränkungen durch Drittanbieter können Anpassungen erfordern. Daraus folgt weder eine automatische Mehrkostenfreigabe noch ein pauschaler Ausschluss unserer vertraglichen Verantwortung.

KI-Ausgaben können unzutreffend oder unvollständig sein. Einsatzbereich, menschliche Prüfung, Freigaben und technische Grenzen werden projektbezogen festgelegt. Entscheidungen mit rechtlichen oder vergleichbar erheblichen Auswirkungen dürfen nicht ohne die erforderliche fachliche und rechtliche Prüfung automatisiert werden. Unsere Pflicht zur Erbringung der vereinbarten Leistung bleibt bestehen.

Personenbezogene Daten und vertrauliche Inhalte werden nicht allein aufgrund dieser AGB für das Training von KI-Modellen freigegeben. Dafür und für den Einsatz externer KI-Dienste müssen die erforderlichen Rechtsgrundlagen, Weisungen und Schutzmaßnahmen vorliegen.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich und verwenden sie nur für den vereinbarten Zweck. Zulässig bleiben notwendige Offenlegungen an zur Vertraulichkeit verpflichtete Mitwirkende und gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungen. Öffentlich bekannte oder rechtmäßig unabhängig erlangte Informationen fallen nicht unter diese Verpflichtung.

Beide Parteien erfüllen ihre jeweiligen Datenschutzpflichten. Verarbeiten wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, wird vor Beginn ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO geschlossen. Diese AGB ersetzen weder diesen Vertrag noch eine erforderliche Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit.

Für Kontakt- und Website-Daten gilt die Datenschutzerklärung unter https://unanitechnology.com/datenschutz. Projektbezogene Datenflüsse, Löschfristen und Unterauftragnehmer werden zusätzlich für den jeweiligen Auftrag geregelt.

11. Laufzeit, Betreuung und Vertragsende

Laufzeit und Kündigungsbedingungen laufender Leistungen ergeben sich aus dem Angebot. Diese AGB sehen keine automatische Vertragsverlängerung oder zusätzliche Mindestlaufzeit vor. Soweit nichts Besonderes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Regelungen. Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.

Bei Vertragsende werden Herausgabe vereinbarter Arbeitsergebnisse, Rückgabe oder Sperrung von Zugängen, Datenexport und Löschung nach dem Vertrag und den gesetzlichen Pflichten abgewickelt. Eine zusätzliche Migration oder Übergabeunterstützung wird gesondert vereinbart, soweit sie nicht bereits geschuldet ist.

12. Haftung

Die Haftung beider Parteien richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese AGB enthalten keine pauschale Haftungsfreistellung, keine Begrenzung auf das Auftragsvolumen und keine Verkürzung gesetzlicher Ansprüche.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; diese AGB begründen keinen ausschließlichen Gerichtsstand.

Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung gelten für die übrigen Bestimmungen die gesetzlichen Vorschriften. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt das Gesetz. Individuelle Vereinbarungen bleiben auch dann vorrangig, wenn sie nicht in Textform geschlossen wurden.

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UNANI Technology entwickelt Websites, KI-Chatbots und individuelle Software in Bremen. Gründer und Ansprechpartner ist Kürsat Ünal.

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